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Einfuhrumsatzsteuer erklärt: Berechnung, Sätze und Vorsteuerabzug

Neben dem Zoll ist die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) der zweite große Kostenblock beim Import in die EU. Viele Händler kennen den Zollsatz ihres Produkts, vergessen aber die EUSt — oder wissen nicht, dass sie je nach Einfuhrland unterschiedlich hoch ist. Dieser Artikel erklärt, was die EUSt ist, wie sie berechnet wird, welche Sätze in welchem EU-Land gelten und ob du sie als Vorsteuer abziehen kannst.

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die EUSt ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die auf Waren erhoben wird, die aus einem Nicht-EU-Land in die EU eingeführt werden. Sie entspricht im Prinzip der normalen Umsatzsteuer, wird aber vom Zoll erhoben — nicht vom Finanzamt.

Der Zweck: importierte Waren sollen steuerlich genauso behandelt werden wie Waren, die innerhalb der EU hergestellt werden (Wettbewerbsgleichheit). Die EUSt ist ausdrücklich nicht das Gleiche wie der Zoll — beide werden zusammen beim Import fällig, haben aber unterschiedliche Rechtsgrundlagen, Adressaten und Erstattungsregeln.

Zoll
  • • Abhängig vom HS-Code
  • • Variiert: 0 % bis 17 %+
  • • Bemessung: Zollwert (CIF)
  • • Fließt an die EU
  • Nicht erstattungsfähig
Einfuhrumsatzsteuer
  • • Abhängig vom Einfuhrland
  • • Meist 17 %–27 %
  • • Bemessung: Zollwert + Zoll
  • • Fließt an das Einfuhrland
  • Als Vorsteuer abziehbar

Wie wird die EUSt berechnet?

Die Bemessungsgrundlage der EUSt ist nicht nur der Warenwert, sondern der Zollwert plus der Zoll selbst (Zoll-auf-Zoll-Effekt) plus ggf. Verbrauchsteuern (z. B. Alkohol, Tabak, Kaffee).

EUSt-Bemessungsgrundlage
= Zollwert + Zollbetrag + ggf. Verbrauchsteuern
EUSt = Bemessungsgrundlage × EUSt-Satz des Einfuhrlandes
Beispiel
Import mit 6,5 % Zoll nach Deutschland
Warenwert1.000,00 €
Fracht + Versicherung200,00 €
Zollwert (CIF)1.200,00 €
Zollsatz6,5 %
Zollbetrag78,00 €
EUSt-Bemessungsgrundlage (1.200 + 78)1.278,00 €
EUSt (19 %, DE)242,82 €
Gesamte Einfuhrabgaben320,82 €

Wichtig: Die EUSt wird auch dann fällig, wenn der Zollsatz 0 % beträgt. In diesem Fall ist die Bemessungsgrundlage einfach der Zollwert (CIF) ohne Zollaufschlag — die EUSt fällt trotzdem an.

Berechne Zoll und EUSt für dein Produkt → Zoll-Rechner

EUSt-Sätze in den EU-Ländern

Der EUSt-Satz richtet sich nach dem Land, in dem die Ware in die EU eingeführt wird — nicht nach dem Land, in dem sie verkauft wird. Für Amazon FBA gilt: EUSt fällt dort an, wo das FBA-Lager steht. Bei Pan-EU kann das entsprechend mehrere Länder sein.

LandStandardsatzErmäßigt
🇩🇪Deutschland19 %7 %
🇦🇹Österreich20 %10 % / 13 %
🇳🇱Niederlande21 %9 %
🇫🇷Frankreich20 %5,5 % / 10 %
🇮🇹Italien22 %4 % / 5 % / 10 %
🇪🇸Spanien21 %10 %
🇵🇱Polen23 %5 % / 8 %
🇧🇪Belgien21 %6 % / 12 %
🇸🇪Schweden25 %6 % / 12 %
🇨🇿Tschechien21 %12 %
🇭🇺Ungarn27 %5 % / 18 %
🇮🇪Irland23 %9 % / 13,5 %
🇩🇰Dänemark25 %
🇫🇮Finnland25,5 %10 % / 14 %
🇵🇹Portugal23 %6 % / 13 %
🇬🇷Griechenland24 %6 % / 13 %
🇷🇴Rumänien21 %11 %
🇧🇬Bulgarien20 %9 %
🇭🇷Kroatien25 %5 % / 13 %
🇸🇰Slowakei23 %5 % / 19 %
🇸🇮Slowenien22 %5 % / 9,5 %
🇱🇹Litauen21 %5 % / 9 %
🇱🇻Lettland21 %5 % / 12 %
🇪🇪Estland24 %9 % / 13 %
🇨🇾Zypern19 %5 % / 9 %
🇲🇹Malta18 %5 % / 7 %
🇱🇺Luxemburg17 %8 %
Höchster Satz
🇭🇺 27 %
Ungarn
EU-Durchschnitt
≈ 21,7 %
Standardsätze
Niedrigster Satz
🇱🇺 17 %
Luxemburg

Stand: April 2026. Sätze können sich ändern — zuletzt hatten Finnland (24 % → 25,5 %, Sept. 2024), Estland (22 % → 24 %, Juli 2025) und Rumänien (19 % → 21 %, August 2025) ihre Standardsätze erhöht. Für verbindliche Auskünfte die jeweilige nationale Steuerverwaltung konsultieren.

Tipp: TariffIQ berücksichtigt die länderspezifischen EUSt-Sätze automatisch. Wähle einfach das Land der Einfuhr im Rechner aus — zum Zoll-Rechner →

EUSt und Vorsteuerabzug

Die gute Nachricht für Unternehmer: die EUSt kann — genau wie die Umsatzsteuer auf reguläre Einkäufe — als Vorsteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden. Voraussetzung ist, dass du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist (gewerblicher Import, nicht privat) und der Einfuhrabgabenbescheid vom Zoll als Nachweis vorliegt.

Für gewerbliche Importeure ist die EUSt damit kein echter Kostenfaktor, sondern ein Liquiditätsfaktor: Du zahlst sie beim Import und bekommst sie mit der nächsten USt-Voranmeldung zurück. Bei großen Sendungen können so aber schnell mehrere tausend Euro für 1–3 Monate gebunden sein.

Gut zu wissen

Wer regelmäßig importiert, sollte ein Aufschubkonto beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Damit wird die EUSt nicht mehr sofort bei jeder Einfuhr fällig, sondern monatlich gesammelt abgerechnet. Seit 2020 gibt es zusätzlich das Verfahren der Verrechnung der EUSt über die USt-Voranmeldung — dann zahlst du beim Import gar keine EUSt mehr, sondern meldest sie direkt in der monatlichen Voranmeldung an und ziehst sie im selben Schritt als Vorsteuer ab. Liquiditätseffekt: 0.

5 häufige Fehler bei der EUSt

1

EUSt in der Margenkalkulation vergessen

Auch wenn du sie als Vorsteuer zurückbekommst — in der Liquiditätsplanung muss sie auftauchen. Bei 19 % auf einen 50.000-€-Import sind das fast 10.000 €, die bis zur Erstattung fehlen.

2

Falsches Einfuhrland annehmen

Bei Amazon Pan-EU kann die Ware in unterschiedlichen Ländern eingeführt werden — mit unterschiedlichen Sätzen. Die FBA-Berichte zeigen dir, wo deine Ware tatsächlich zollamtlich eingegangen ist.

3

Ermäßigten Satz übersehen

Für bestimmte Waren (Lebensmittel, Bücher, medizinische Produkte) gelten ermäßigte EUSt-Sätze. Beispiel: Bücher werden in Deutschland mit 7 % statt 19 % verzollt.

4

EUSt ohne den Zoll berechnen

Die EUSt wird auf Zollwert PLUS Zollbetrag berechnet — nicht nur auf den Warenwert. Wer diese Reihenfolge verdreht, rechnet zu niedrig.

5

Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht

Manche Händler vergessen, die EUSt in der USt-Voranmeldung anzugeben — und lassen bares Geld liegen. Der Einfuhrabgabenbescheid vom Zoll ist der Beleg.

Zoll und EUSt in Sekunden berechnen

Der TariffIQ Zoll-Rechner kennt die länderspezifischen EUSt-Sätze und rechnet sie automatisch in deine Landed Cost ein — kostenlos und ohne Anmeldung.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche oder zollrechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an das zuständige Hauptzollamt, dein Finanzamt oder einen Steuerberater.