Neue EU-Zollregeln seit Juli 2026
Die Europäische Union reformiert ihr Zollsystem grundlegend. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Zollbefreiung für online gekaufte Sendungen unter 150 € entfallen. Ein temporärer Pauschalzoll ist in Kraft, neue Plattformpflichten folgen. Hier erfährst du, was sich geändert hat und was als Nächstes kommt.
Was ändert sich?
Wegfall der 150 €-Freigrenze
Bis zum 30. Juni 2026 waren online gekaufte Sendungen unter 150 € zollfrei. Diese Befreiung ist seit dem 1. Juli 2026 abgeschafft. E-Commerce-Sendungen unterliegen seitdem Zollabgaben.
Pauschalzoll: 3 € pro Warenkategorie
Für online gekaufte Sendungen unter 150 € fällt ein temporärer Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie (Tarifposition) an. Enthält ein Paket Waren aus zwei verschiedenen Tarifpositionen, fallen 2 × 3 € an. Diese Übergangsregelung gilt, bis die vollständige Reform greift.
Bearbeitungsgebühr (Union Handling Fee)
Zusätzlich ist eine EU-weite Bearbeitungsgebühr vorgesehen, die Mindestkosten für Abfertigung und Risikoanalyse decken soll. Nach der EU-Leitlinie vom 8. Juni 2026 werden Höhe (im Gespräch sind ca. 2 €) und Starttermin erst im Herbst 2026 per delegiertem Rechtsakt der Kommission festgelegt.
Plattformhaftung
Online-Marktplätze (Amazon, Temu, Shein, AliExpress) werden als „deemed importer“ eingestuft und müssen Zölle und EUSt selbst abführen. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen von bis zu 6 % des jährlichen Importvolumens.
Timeline der Reform
Mai 2023
EU-Kommission veröffentlicht Reformvorschlag
Die EU-Kommission schlägt am 17. Mai 2023 die umfassendste Reform der Zollunion seit 1968 vor. Ziel: Vereinfachung, Digitalisierung und Schließung der 150 €-Lücke.
März 2024
Europäisches Parlament stimmt ab
Das Europäische Parlament verabschiedet seine Position zum neuen Zollkodex und formuliert Änderungswünsche.
Juni 2025
Rat verabschiedet seinen Standpunkt
Der Rat der EU einigt sich auf seine Verhandlungsposition. Damit ist der Weg für die Trilog-Verhandlungen frei.
Dezember 2025
Pauschalzoll für Kleinsendungen beschlossen
Der Rat beschließt als Übergangsmaßnahme einen pauschalen Zoll von 3 € auf E-Commerce-Sendungen unter 150 € ab Juli 2026.
März 2026
Trilog-Einigung zur Gesamtreform
Rat, Parlament und Kommission einigen sich auf die Kernelemente der umfassenden Zollreform, einschließlich Plattformhaftung.
1. Juli 2026
Pauschalzoll in Kraft getreten
Die Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 € ist entfallen. Für online gekaufte E-Commerce-Sendungen gilt seitdem ein temporärer Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie — auch für Bestellungen, die vor dem Stichtag aufgegeben wurden, aber danach eintreffen.
Herbst 2026
Bearbeitungsgebühr wird festgelegt
Höhe und Starttermin der EU-weiten Bearbeitungsgebühr (im Gespräch ca. 2 €) werden laut EU-Leitlinie vom 8. Juni 2026 im Herbst per delegiertem Rechtsakt der Kommission bestimmt. Ab 1. November 2026 werden zudem Produkt-Kennungen für Kleinsendungen verpflichtend.
2028+
Vollständige Implementierung
Neue EU-Zollbehörde und EU Customs Data Hub nehmen Arbeit auf. Der temporäre Pauschalzoll wird durch reguläre Zollsätze ersetzt.
Wer ist besonders betroffen?
- •Dropshipper, die günstige Produkte direkt aus China an EU-Kunden versenden
- •Amazon FBA-Seller, die Waren unter 150 € aus Asien importieren
- •Shopify-Händler mit Lieferanten in China, Vietnam, Bangladesch
- •KMU-Importeure, die bisher von der 150 €-Freigrenze profitiert haben
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