Neue EU-Zollregeln ab Juli 2026

Die Europäische Union reformiert ihr Zollsystem grundlegend. Ab Juli 2026 entfällt die Zollbefreiung für online gekaufte Sendungen unter 150 €. Ein temporärer Pauschalzoll und neue Plattformpflichten treten in Kraft. Hier erfährst du, was sich ändert und wie du dich vorbereiten kannst.

Was ändert sich?

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Wegfall der 150 €-Freigrenze

Bisher waren online gekaufte Sendungen unter 150 € zollfrei. Diese Befreiung wird ab Juli 2026 abgeschafft. E-Commerce-Sendungen unterliegen künftig Zollabgaben.

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Pauschalzoll: 3 € pro Warenkategorie

Für online gekaufte Sendungen unter 150 € fällt ein temporärer Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie (Tarifposition) an. Enthält ein Paket Waren aus zwei verschiedenen Tarifpositionen, fallen 2 × 3 € an. Diese Übergangsregelung gilt, bis die vollständige Reform greift.

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Bearbeitungsgebühr: ca. 2 € pro Paket

Ab voraussichtlich November 2026 soll eine Bearbeitungsgebühr von ca. 2 € pro Paket erhoben werden, um Mindestkosten für Abfertigung und Risikoanalyse zu decken. Die genaue Ausgestaltung erfolgt per delegiertem Rechtsakt der Kommission.

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Plattformhaftung

Online-Marktplätze (Amazon, Temu, Shein, AliExpress) werden als „deemed importer“ eingestuft und müssen Zölle und EUSt selbst abführen. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen von bis zu 6 % des jährlichen Importvolumens.

Timeline der Reform

Mai 2023

EU-Kommission veröffentlicht Reformvorschlag

Die EU-Kommission schlägt am 17. Mai 2023 die umfassendste Reform der Zollunion seit 1968 vor. Ziel: Vereinfachung, Digitalisierung und Schließung der 150 €-Lücke.

März 2024

Europäisches Parlament stimmt ab

Das Europäische Parlament verabschiedet seine Position zum neuen Zollkodex und formuliert Änderungswünsche.

Juni 2025

Rat verabschiedet seinen Standpunkt

Der Rat der EU einigt sich auf seine Verhandlungsposition. Damit ist der Weg für die Trilog-Verhandlungen frei.

Dezember 2025

Pauschalzoll für Kleinsendungen beschlossen

Der Rat beschließt als Übergangsmaßnahme einen pauschalen Zoll von 3 € auf E-Commerce-Sendungen unter 150 € ab Juli 2026.

März 2026

Trilog-Einigung zur Gesamtreform

Rat, Parlament und Kommission einigen sich auf die Kernelemente der umfassenden Zollreform, einschließlich Plattformhaftung.

Juli 2026

Pauschalzoll tritt in Kraft

Die Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 € entfällt. Für online gekaufte E-Commerce-Sendungen gilt ein temporärer Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie.

November 2026

Bearbeitungsgebühr geplant

Eine EU-weite Bearbeitungsgebühr von ca. 2 € pro Paket soll eingeführt werden, vorbehaltlich eines delegierten Rechtsakts der Kommission.

2028+

Vollständige Implementierung

Neue EU-Zollbehörde und EU Customs Data Hub nehmen Arbeit auf. Der temporäre Pauschalzoll wird durch reguläre Zollsätze ersetzt.

Wer ist besonders betroffen?

  • Dropshipper, die günstige Produkte direkt aus China an EU-Kunden versenden
  • Amazon FBA-Seller, die Waren unter 150 € aus Asien importieren
  • Shopify-Händler mit Lieferanten in China, Vietnam, Bangladesch
  • KMU-Importeure, die bisher von der 150 €-Freigrenze profitiert haben

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