Neue EU-Zollregeln ab Juli 2026
Die Europäische Union reformiert ihr Zollsystem grundlegend. Ab Juli 2026 entfällt die Zollbefreiung für online gekaufte Sendungen unter 150 €. Ein temporärer Pauschalzoll und neue Plattformpflichten treten in Kraft. Hier erfährst du, was sich ändert und wie du dich vorbereiten kannst.
Was ändert sich?
Wegfall der 150 €-Freigrenze
Bisher waren online gekaufte Sendungen unter 150 € zollfrei. Diese Befreiung wird ab Juli 2026 abgeschafft. E-Commerce-Sendungen unterliegen künftig Zollabgaben.
Pauschalzoll: 3 € pro Warenkategorie
Für online gekaufte Sendungen unter 150 € fällt ein temporärer Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie (Tarifposition) an. Enthält ein Paket Waren aus zwei verschiedenen Tarifpositionen, fallen 2 × 3 € an. Diese Übergangsregelung gilt, bis die vollständige Reform greift.
Bearbeitungsgebühr: ca. 2 € pro Paket
Ab voraussichtlich November 2026 soll eine Bearbeitungsgebühr von ca. 2 € pro Paket erhoben werden, um Mindestkosten für Abfertigung und Risikoanalyse zu decken. Die genaue Ausgestaltung erfolgt per delegiertem Rechtsakt der Kommission.
Plattformhaftung
Online-Marktplätze (Amazon, Temu, Shein, AliExpress) werden als „deemed importer“ eingestuft und müssen Zölle und EUSt selbst abführen. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen von bis zu 6 % des jährlichen Importvolumens.
Timeline der Reform
Mai 2023
EU-Kommission veröffentlicht Reformvorschlag
Die EU-Kommission schlägt am 17. Mai 2023 die umfassendste Reform der Zollunion seit 1968 vor. Ziel: Vereinfachung, Digitalisierung und Schließung der 150 €-Lücke.
März 2024
Europäisches Parlament stimmt ab
Das Europäische Parlament verabschiedet seine Position zum neuen Zollkodex und formuliert Änderungswünsche.
Juni 2025
Rat verabschiedet seinen Standpunkt
Der Rat der EU einigt sich auf seine Verhandlungsposition. Damit ist der Weg für die Trilog-Verhandlungen frei.
Dezember 2025
Pauschalzoll für Kleinsendungen beschlossen
Der Rat beschließt als Übergangsmaßnahme einen pauschalen Zoll von 3 € auf E-Commerce-Sendungen unter 150 € ab Juli 2026.
März 2026
Trilog-Einigung zur Gesamtreform
Rat, Parlament und Kommission einigen sich auf die Kernelemente der umfassenden Zollreform, einschließlich Plattformhaftung.
Juli 2026
Pauschalzoll tritt in Kraft
Die Zollbefreiung für Kleinsendungen unter 150 € entfällt. Für online gekaufte E-Commerce-Sendungen gilt ein temporärer Pauschalzoll von 3 € pro Warenkategorie.
November 2026
Bearbeitungsgebühr geplant
Eine EU-weite Bearbeitungsgebühr von ca. 2 € pro Paket soll eingeführt werden, vorbehaltlich eines delegierten Rechtsakts der Kommission.
2028+
Vollständige Implementierung
Neue EU-Zollbehörde und EU Customs Data Hub nehmen Arbeit auf. Der temporäre Pauschalzoll wird durch reguläre Zollsätze ersetzt.
Wer ist besonders betroffen?
- •Dropshipper, die günstige Produkte direkt aus China an EU-Kunden versenden
- •Amazon FBA-Seller, die Waren unter 150 € aus Asien importieren
- •Shopify-Händler mit Lieferanten in China, Vietnam, Bangladesch
- •KMU-Importeure, die bisher von der 150 €-Freigrenze profitiert haben
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