Kapitel 06
Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
Dieses Kapitel umfasst 4 Positionen der EU-Kombinierten Nomenklatur. Eine Position ist 4-stellig (HS4); für die vollständige Zolltarifnummer (TARIC, 10-stellig) wähle eine Position aus.
Übergeordneter Abschnitt: II — Waren pflanzlichen Ursprungs