Kapitel 41
Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder
Dieses Kapitel umfasst 11 Positionen der EU-Kombinierten Nomenklatur. Eine Position ist 4-stellig (HS4); für die vollständige Zolltarifnummer (TARIC, 10-stellig) wähle eine Position aus.
Übergeordneter Abschnitt: VIII — Häute, Felle, Leder und Pelzwaren
Positionen
- 4101Rohe Häute von RindernØ 0%
- 4102Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sindØ 0%
- 4103Andere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkungen 1 b und 1 c zu Kapitel 41 ausgeschlossen sindØ 0%
- 4104Rindleder, gegerbtØ 3.55%
- 4105Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtetØ 1.33%
- 4106Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von anderen Tieren, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtetØ 1.6%
- 4107Leder von anderen TierenØ 6.37%
- 4112SchaflederØ 3.5%
- 4113SchweinslederØ 2.38%
- 4114Sämischleder (einschließlich Neusämischleder); Lackleder und folienkaschierte Lackleder; metallisierte LederØ 2.5%
- 4115Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch in Rollen; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Pergament- oder Rohhautleder oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Waren aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und LedermehlØ 1.25%