Kapitel 52
Baumwolle
Dieses Kapitel umfasst 12 Positionen der EU-Kombinierten Nomenklatur. Eine Position ist 4-stellig (HS4); für die vollständige Zolltarifnummer (TARIC, 10-stellig) wähle eine Position aus.
Übergeordneter Abschnitt: XI — Spinnstoffe und Waren daraus (Textilien)
Positionen
- 5201Baumwolle, rohØ 0%
- 5202Abfälle von Baumwolle (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)Ø 0%
- 5203Baumwolle, kardiert oder gekämmtØ 0%
- 5204Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den EinzelverkaufØ 4.33%
- 5205BaumwollgarneØ 4%
- 5206Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 GHT, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufØ 4%
- 5207Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den EinzelverkaufØ 5%
- 5208Gewebe aus Baumwolle (≤200g/m²)Ø 8%
- 5209Gewebe aus Baumwolle (>200g/m²)Ø 8%
- 5210Baumwollmischgewebe (≤200g/m²)Ø 8%
- 5211Baumwollmischgewebe (>200g/m²)Ø 8%
- 5212Andere BaumwollgewebeØ 8%