Kapitel 58
Spezialgewebe; getuftete Spinnstofferzeugnisse; Spitzen; Tapisserien; Posamentierwaren; Stickereien
Dieses Kapitel umfasst 11 Positionen der EU-Kombinierten Nomenklatur. Eine Position ist 4-stellig (HS4); für die vollständige Zolltarifnummer (TARIC, 10-stellig) wähle eine Position aus.
Übergeordneter Abschnitt: XI — Spinnstoffe und Waren daraus (Textilien)
Positionen
- 5801SamtgewebeØ 8%
- 5802Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806; getuftete Spinnstofferzeugnisse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 5703Ø 8%
- 5803Drehergewebe, ausgenommen Waren der Position 5806Ø 6.98%
- 5804Tülle (einschließlich Bobinetgardinenstoffe) und geknüpfte Netzstoffe; Spitzen, als Meterware, Streifen oder als Motive, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 6002 bis 6006Ø 7.7%
- 5805Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniertØ 5.6%
- 5806Bänder, BortenØ 7%
- 5807Etiketten aus TextilØ 6.6%
- 5808Geflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche WarenØ 5.15%
- 5809Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffenØ 5.6%
- 5810StickereienØ 8%
- 5811Wattierte Spinnstofferzeugnisse als Meterware, aus einer oder mehreren Spinnstofflagen, mit Wattierungsstoff verbunden, durch Steppen oder auf andere Weise abgeteilt, ausgenommen Stickereien der Position 5810Ø 8%