Kapitel 59
Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Spinnstoffwaren des technischen Bedarfs
Dieses Kapitel umfasst 11 Positionen der EU-Kombinierten Nomenklatur. Eine Position ist 4-stellig (HS4); für die vollständige Zolltarifnummer (TARIC, 10-stellig) wähle eine Position aus.
Übergeordneter Abschnitt: XI — Spinnstoffe und Waren daraus (Textilien)
Positionen
- 5901Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art; Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnliche steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten ArtØ 6.5%
- 5902Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder anderen Polyamiden, Polyestern oder ViskoseØ 6.8%
- 5903Textil mit Kunststoff beschichtetØ 8%
- 5904Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer Spinnstoffunterlage mit einer Deckschicht oder einem Überzug bestehend, auch zugeschnittenØ 5.3%
- 5905Wandverkleidungen aus SpinnstoffenØ 6.98%
- 5906Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902Ø 5.98%
- 5907Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichenØ 4.9%
- 5908Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränktØ 5.6%
- 5909Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder Zubehör aus anderen StoffenØ 6.5%
- 5910Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärktØ 5.1%
- 5911Technische TextilienØ 5.16%