Kapitel 59
Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Spinnstoffwaren des technischen Bedarfs
Dieses Kapitel umfasst 11 Positionen der EU-Kombinierten Nomenklatur. Eine Position ist 4-stellig (HS4); für die vollständige Zolltarifnummer (TARIC, 10-stellig) wähle eine Position aus.
Übergeordneter Abschnitt: XI — Spinnstoffe und Waren daraus (Textilien)
Positionen
- 5901Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, ...Ø 6.5%
- 5902Reifencordgewebe aus hochfesten Garnen aus Nylon oder and...Ø 6.8%
- 5903Textil mit Kunststoff beschichtetØ 8%
- 5904Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbeläge, aus einer S...Ø 5.3%
- 5905Wandverkleidungen aus SpinnstoffenØ 6.98%
- 5906Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position|5902Ø 5.98%
- 5907Andere Gewebe, getränkt, bestrichen oder überzogen; bemal...Ø 4.9%
- 5908Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus S...Ø 5.6%
- 5909Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen,...Ø 6.5%
- 5910Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit ...Ø 5.1%
- 5911Technische TextilienØ 5.16%