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Kapitel 86

Schienenfahrzeuge und Teile davon; ortsfestes Gleismaterial und Verbindungsteile; mechanische und elektromechanische Signalgeräte

Dieses Kapitel umfasst 9 Positionen der EU-Kombinierten Nomenklatur. Eine Position ist 4-stellig (HS4); für die vollständige Zolltarifnummer (TARIC, 10-stellig) wähle eine Position aus.

Übergeordneter Abschnitt: XVII — Beförderungsmittel

Positionen

  • 8601ElektrolokomotivenØ 1.7%
  • 8602DiesellokomotivenØ 1.7%
  • 8603Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Position 8604Ø 1.7%
  • 8604Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen)Ø 1.7%
  • 8605Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604)Ø 1.7%
  • 8606GüterwaggonsØ 1.7%
  • 8607Teile für SchienenfahrzeugeØ 2.12%
  • 8608Ortsfestes Gleismaterial; mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davonØ 1.7%
  • 8609Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattetØ 0%
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