Position (HS4)
0812 — Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
MFN-Zollsatz Ø
8.78%
Unterpositionen
11
10-stellige TARIC-Codes (Warennummern)
11 Codes0812100000
Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet — Kirschen
Zollsatz: 8.8%
0812902511
Aprikosen/Marillen; Orangen — fein zerkleinert
Zollsatz: 12.8%
0812902519
Aprikosen/Marillen; Orangen — andere
Zollsatz: 12.8%
0812902590
Aprikosen/Marillen; Orangen — Aprikosen/Marillen
Zollsatz: 12.8%
0812903000
Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet — Papaya-Früchte
Zollsatz: 2.3%
0812904000
Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet — Heidelbeeren der Art Vaccinium myrtillus
Zollsatz: 6.4%
0812907000
Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet — Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen, Pitahayas und tropische Nüsse
Zollsatz: 5.5%
0812909811
Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet — Pampelmusen und Grapefruits, fein zerkleinert
Zollsatz: 8.8%
0812909819
Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet — andere
Zollsatz: 8.8%
0812909820
Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet — andere Zitrusfrüchte, fein zerkleinert
Zollsatz: 8.8%
0812909890
Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet — andere
Zollsatz: 8.8%
Verwandte Positionen im Kapitel
- 0809Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch
- 0810Andere Früchte, frisch
- 0811Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 0813Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
- 0814Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt