Position (HS4)
2818 — Künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich; Alum...
10-stellige TARIC-Codes (Warennummern)
18 Codes2818101110
von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen — Sol-Gel-Korund (CAS RN 1302-74-5) mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 99,6 GHT oder mehr, mit mikrokristalliner Struktur in Form von Stäbchen mit einem Aspektverhältnis von 1,3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,0
Zollsatz: 5.2%
2818101120
von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen — Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1) und Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8), mit einem Gehalt an (berechnet als Oxide) von: -Aluminiumoxid von 92 GHT oder mehr und -Magnesiumoxid von 8 GHT oder weniger
Zollsatz: 5.2%
2818101130
von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen — Sol-Gel-Sinterkorund oder vorgesintertes Sol-Gel mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 99,6 GHT oder mehr, mit mikrokristalliner Struktur in Form von Stäbchen mit einem Aspektverhältnis von 1,3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,0
Zollsatz: 5.2%
2818101140
von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen — Sol-Gel-Sinterkorund oder vorgesintertes Sol-Gel, mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid, mit einem Gehalt (als Oxid) an Aluminiumoxid von 98,5 GHT oder mehr, ausgenommen Sol-Gel-Sinterkorund oder vorgesintertes Sol-Gel mit einem Gehalt an Aluminiumoxid von 99,6 GHT oder mehr, mit mikrokristalliner Struktur in Form von Stäbchen mit einem Aspektverhältnis von 1,3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,0
Zollsatz: 5.2%
2818101191
von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen — Geschmolzenes Aluminiumoxid, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: i) zwischen 5 und 35 GHT der Ware liegen unter der in der Warenspezifikation festgelegten Untergrenze für die Korngröße und ii) zwischen 1 und 10 GHT der Ware liegen über der in der Warenspezifikation festgelegten Obergrenze für die Korngröße
Zollsatz: 5.2%
2818101199
von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen — anderer
Zollsatz: 5.2%
2818101900
künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich — von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
Zollsatz: 5.2%
2818109120
Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1), Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8) und den Seltenerd-Aluminaten von Yttrium, Lanthan und Neodym, mit einem Gehalt an (berechnet als Oxid) von: - Aluminiumoxid von 92 % GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 % GHT, - Magnesiumoxid von 2 (± 1,5) GHT, - Yttriumoxid von 1 (± 0,6) GHT und - entweder Lanthanoxid von 3 (± 2,2) GHT oder - Lanthanoxid und Neodymoxid von 2 (± 1,2) GHT, von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
Zollsatz: 5.2%
2818109130
von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen — Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1) und Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8), mit einem Gehalt an (berechnet als Oxide) von: -Aluminiumoxid von 92 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 94 GHT, -Magnesiumoxid von 8 (± 1) GHT
Zollsatz: 5.2%
2818109140
von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen — Sol-Gel-Sinterkorund oder vorgesintertes Sol-Gel, mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid, mit einem Gehalt (als Oxid) an Aluminiumoxid von 92 GHT oder mehr, jedoch weniger als 98,5 GHT
Zollsatz: 5.2%
2818109191
von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen — Geschmolzenes Aluminiumoxid mit einem Gehalt an Titandioxid von 1 GHT oder mehr, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: i) zwischen 5 und 35 GHT der Ware liegen unter der in der Warenspezifikation festgelegten Untergrenze für die Korngröße und ii) zwischen 1 und 10 GHT der Ware liegen über der in der Warenspezifikation festgelegten Obergrenze für die Korngröße
Zollsatz: 5.2%
2818109199
von dem weniger als 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen — anderer
Zollsatz: 5.2%
2818109900
künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich — von dem mindestens 50 % des Gesamtgewichts eine Korngröße von mehr als 10 mm aufweisen
Zollsatz: 5.2%
2818200010
anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund — Aktiviertes Aluminiumoxid mit einer spezifischen Oberfläche von 350 m²/g oder mehr
Zollsatz: 4%
2818200090
anderes Aluminiumoxid als künstlicher Korund — anderer
Zollsatz: 4%
2818300020
Aluminiumhydroxid (CAS RN 21645-51-2) - in Form von Pulver - mit einer Reinheit von 99,5 GHT oder mehr - mit einer Zersetzungspunkt von 263 °C oder mehr - mit einer Korngröße von 4 µm (± 1 µm) - mit einem Gehalt an Total-Na2O von nicht mehr als 0,06 GHT
Zollsatz: 5.5%
2818300030
Aluminiumhydroxidoxid (CAS RN 1318-23-6)in Form des Böhmits oder Pseudo-Böhmits
Zollsatz: 5.5%
2818300090
Aluminiumhydroxid — andere
Zollsatz: 5.5%