Position (HS4)
3207 — Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zube...
10-stellige TARIC-Codes (Warennummern)
8 Codes3207100000
Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen von der in der Keramik-, Emaillier- oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken — zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen
Zollsatz: 6.5%
3207201000
Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen — Engoben
Zollsatz: 5.3%
3207209000
Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben und ähnliche Zubereitungen — andere
Zollsatz: 6.3%
3207300030
flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen — Silberpaste mit einem Gehalt an: -Silber (CAS RN 7440-22-4) von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und -einem Festanteil (einschließlich Silber) von 59 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 92 GHT -zur Verwendung als Leiter bei der Herstellung von Solarzellen
Zollsatz: 5.3%
3207300040
flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen — Aluminiumpaste mit einem Gehalt an: -Aluminium (CAS RN 7429-90-5) von 72 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT -mit einer Viskosität von 10 Pa.s oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 Pa.s (Brookfield RVT, Spindel 14, 20 U/min, 25 °C ± 0,5 °C) -mit einer Aluminiumpartikelgröße von nicht mehr als 25 µm zur Verwendung bei der Herstellung von Solarzellen -
Zollsatz: 5.3%
3207300090
flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen — andere
Zollsatz: 5.3%
3207404000
Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken — Glas in Form von Flocken mit einer Länge von 0,1 mm bis 3,5 mm und einer Dicke von 2 Mikrometer bis 5 Mikrometer; Glas in Form von Pulver oder Granalien, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 99 GHT oder mehr
Zollsatz: 0%
3207408500
Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken — anderes
Zollsatz: 3.7%