Position (HS4)
8505 — Elektromagnete, Magnetköpfe
MFN-Zollsatz Ø
2.08%
Unterpositionen
35
10-stellige TARIC-Codes (Warennummern)
35 Codes8505111010
Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend — für bestimmte Luftfahrzeuge
Zollsatz: 2.2%
8505111020
Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend — Waren aus einer Neodym-Legierung in Form eines Rechtecks, Dreiecks, Quadrats oder Trapezes, -auch gewölbt, -auch mit abgerundeten Ecken oder schiefwinklig, -auch farblich gekennzeichnet, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, -auch bestehend aus miteinander verbundenen und elektrisch isolierten Segmenten mit: -einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 105 mm, -einer Breite von 5 mm oder mehr, höchstens jedoch 105 mm, -einer Stärke von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm, -dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Zollsatz: 2.2%
8505111023
Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend — Stangen in Form von gewölbten Rechtecken, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, mit: -einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 mm, -einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Zollsatz: 2.2%
8505111028
Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend — Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten: -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 45 mm, -mit einer Höhe von nicht mehr als 45 mm, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Zollsatz: 2.2%
8505111030
Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend — Dauermagnete aus einer Neodym-Legierung, entweder in Form eines Rechtecks, auch gewölbt, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: -rechteckigem oder trapezförmigem Querschnitt, -einer Länge von nicht mehr als 140 mm, -einer Breite von nicht mehr als 90 mm und -einer Dicke von nicht mehr als 55 mm, oder in Form eines gewölbten Rechtecks mit: -einer Länge von nicht mehr als 75 mm, -einer Breite von nicht mehr als 40 mm, -einer Dicke von nicht mehr als 7 mm und -einem Krümmungsradius von mehr als 86 mm, jedoch nicht mehr als 241 mm, -Nickel- und Kupferschichten oder in Form einer Scheibe mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht
Zollsatz: 2.2%
8505111035
Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend — Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht, -Kupfer-, Nickel- und/oder Zinkschichten, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Zollsatz: 2.2%
8505111074
Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend — Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig, aus Ferrit, Kobalt, Samarium oder anderen Seltenerdmetallen oder deren Legierungen, - auch mit Polymeren umgossen, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, - einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, - einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Zollsatz: 2.2%
8505111075
Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend — Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, - mindestens bestehend aus Neodym, Eisen und Bor, - mit einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm, - mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,1 mm, von der für Rotoren zur Herstellung von Kraftstoffpumpen verwendeten Art
Zollsatz: 2.2%
8505111076
Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend — Waren aus einer Neodym-Legierung oder Samarium-Legierung, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit einer Beschichtung aus Zink, - in Form von Rechtecken, mit: - einer Länge von 13,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 45,2 mm, - einer Breite von 7,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,2 mm, - einer Höhe von 1,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,7 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Zollsatz: 2.2%
8505111077
Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend — Waren aus einer Neodym-Legierung, in Form von gewölbten Rechtecken, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm, - einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 30,1 mm, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Zollsatz: 2.2%
8505111078
Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend — Zwei Dauermagneten aus einer Praseodym-Neodym-Legierung in einer rechteckigen Stahlhalterung mit einer Gummiummantelung mit folgenden Außenabmessungen: -einer Länge von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 205 mm, -einer Breite von 58 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 mm, -einer Höhe von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, mit einem mittig montierten Bolzen
Zollsatz: 2.2%
8505111099
Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend — andere
Zollsatz: 2.2%
8505119010
aus Metall — für bestimmte Luftfahrzeuge
Zollsatz: 2.2%
8505119074
aus Metall — Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig, aus Ferrit, Kobalt, Samarium oder anderen Seltenerdmetallen oder deren Legierungen, - auch mit Polymeren umgossen, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, - einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, - einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Zollsatz: 2.2%
8505119099
aus Metall — andere
Zollsatz: 2.2%
8505191010
Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit — für bestimmte Luftfahrzeuge
Zollsatz: 2.2%
8505191090
Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit — andere
Zollsatz: 2.2%
8505199010
Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe — für bestimmte Luftfahrzeuge
Zollsatz: 2.2%
8505199030
Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe — Waren aus agglomeriertem Ferrit, in Form einer Scheibe, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einem Durchmesser von nicht mehr als 120 mm, - in der Mitte gelocht, dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnete mit einer Remanenz zwischen 245 mT und 470 mT zu werden
Zollsatz: 2.2%
8505199045
Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe — Ware aus agglomeriertem Ferrit, in Form eines Rechtecks, auch schiefwinklig, mit: -einer Länge von 26,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32,15 mm, -einer Breite von 7,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9,55 mm, -einer Dicke von 5,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,8 mm und -einem Gewicht von 6,1 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3 g, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu einem Dauermagneten zu werden
Zollsatz: 2.2%
8505199060
Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe — Waren aus agglomeriertem Ferrit in Form von gewölbten Rechtecken - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit abgerundeten Ecken, mit: - einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm, - einer Breite von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 101 mm, - einer Dicke von 1,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Zollsatz: 2.2%
8505199074
Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe — Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig, aus Ferrit, Kobalt, Samarium oder anderen Seltenerdmetallen oder deren Legierungen, - auch mit Polymeren umgossen, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, - einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, - einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden
Zollsatz: 2.2%
8505199089
Elektromagnete; Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupplungen und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe — andere
Zollsatz: 2.2%
8505200010
elektromagnetische Kupplungen und Bremsen — für bestimmte Luftfahrzeuge
Zollsatz: 2.2%
8505200030
elektromagnetische Kupplungen und Bremsen — elektromagnetische Kupplung, zur Verwendung beim Herstellen von Kompressoren von Kraftfahrzeugklimaanlagen
Zollsatz: 2.2%
8505200040
elektromagnetische Kupplungen und Bremsen — Elektromagnetische Kupplung: -zur Übertragung des Drehmoments von der Motorwelle auf die Riemenscheibe der Schneidevorrichtung, -mit Feldspule, Rotor, Nabe und Armatur, -mit einer Betriebsspannung von 12 V, -einer Stromstärke von 3,93 A oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,86 A, -einem Widerstand von 1,84 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,05 Ohm (Betrieb bei 20 °C), -einem Dauerdrehmoment von 108 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305 Nm zur Verwendung bei der Herstellung von selbstfahrenden Rasenmähern vom Typ Aufsitz-Rasenmäher
Zollsatz: 2.2%
8505200090
elektromagnetische Kupplungen und Bremsen — andere
Zollsatz: 2.2%
8505902100
andere, einschließlich Teile — Elektromagnete von der ausschließlich oder hauptsächlich für bildgebende Magnetresonanzgeräte verwendeten Art, außer Elektromagneten der Position 9018
Zollsatz: 0%
8505902910
andere, einschließlich Teile — für bestimmte Luftfahrzeuge
Zollsatz: 1.8%
8505902999
andere, einschließlich Teile — andere
Zollsatz: 1.8%
8505905010
elektromagnetische Hebeköpfe — für bestimmte Luftfahrzeuge
Zollsatz: 2.2%
8505905090
elektromagnetische Hebeköpfe — andere
Zollsatz: 2.2%
8505909010
Teile — für bestimmte Luftfahrzeuge
Zollsatz: 1.8%
8505909020
Teile — Elektromagnetische Kupplungsspule in einem zylindrischen Metallgehäuse: - Metallgehäuse bestehend aus warmgewalztem Stahl gemäß Norm JIS G 3131 – SPHE, - Spule bestehend aus Kupferdraht, - mit einem Gewicht von 0,4kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,85kg, - mit einer Breite von 20mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45mm, - mit einer Platte zur Verstärkung der Spule („coil backplate“) mit einem Innendurchmesser von 44mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 46mm, - mit einem Außendurchmesser von 87mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110mm, - ohne Kolben, - mit einem Anschluss
Zollsatz: 1.8%
8505909090
Teile — andere
Zollsatz: 1.8%