10 Min. Lesezeit

1. Juli 2026: EU-US-Deal in Kraft, 150-€-Freigrenze abgeschafft — der doppelte Zoll-Stichtag

Selten hat ein einzelner Tag die EU-Zollpraxis so verändert wie heute. Seit dem 1. Juli 2026 gilt erstens der EU-US-Handelsdeal: Die EU erhebt 0 % Zoll auf US-Industriegüter und öffnet Kontingente für US-Agrarprodukte. Zweitens fällt die 150-€-Zollfreigrenze für E-Commerce-Sendungen — ersetzt durch einen Pauschalzoll von 3 € pro Warenposition. Dazu kommen die Section-232-Lockerungen vom 8. Juni, neue Section-301-Vorschläge und das nahende Ende der Section-122-Zölle am 24. Juli. Dieser Artikel sortiert, was ab sofort gilt — und was DACH-Importeure jetzt konkret tun sollten.

Vorgeschichte: Wie der Deal durch Ausschuss und Plenum ging, steht im Juni-Update. Die Eskalationsphase mit Supreme-Court-Urteil und 25-%-Auto-Drohung fasst das Mai-Update zusammen.

Der Deal ist durch: 0 % auf US-Industriegüter

Was im Juni noch als „erwartet“ galt, ist eingetreten: Das EU-Parlament hat am 16. Juni zugestimmt, der Rat hat die Umsetzung gebilligt. Die beiden Verordnungen — (EU) 2026/1455 für Industriegüter und Agrarprodukte, (EU) 2026/1461 für Hummer und Langusten — gelten seit dem 1. Juli 2026 und laufen bis zum 31. Dezember 2029 (Sunset-Klausel). Damit hat die EU Trumps 4.-Juli-Frist eingehalten; die 25-%-Auto-Drohung ist vorerst vom Tisch.

US-Waren beim EU-ImportZollsatzHinweis
US-Industriegüter (mit US-Ursprungsnachweis)0 %VO (EU) 2026/1455 — Wertzoll entfällt komplett, gültig bis 31.12.2029
US-Agrarprodukte (Nüsse, Milchprodukte, Obst & Gemüse, Schweine-/Bisonfleisch u.a.)0 % im KontingentPräferenzieller Zugang über Zollkontingente; spezifische Zölle bleiben teils bestehen
Hummer & Langusten aus den USA0 %Separate VO (EU) 2026/1461
US-Waren mit Anti-Dumping-/AusgleichszöllenunverändertHandelsschutzmaßnahmen bleiben vom Deal unberührt
⚠️ Ursprung zählt, nicht Absender: Der 0-%-Satz setzt nichtpräferenziellen US-Ursprung nach Unionszollkodex plus Direktbeförderungsnachweis voraus. Eine in China gefertigte Ware, die über die USA verschifft wird, bleibt beim regulären Zollsatz. Die neuen US-Präferenzsätze sind bereits in TARIC — und damit im TariffIQ Zollrechner — hinterlegt, inklusive der geforderten Nachweise pro Warennummer.

Gleichzeitig: Die 150-€-Freigrenze ist Geschichte

Der zweite Teil des Stichtags trifft den E-Commerce. Seit dem 1. Juli ist die Zollbefreiung für Sendungen unter 150 € abgeschafft (VO (EU) 2026/382). Stattdessen gilt für online gekaufte Direktsendungen ein Pauschalzoll von 3 € pro Warenposition — wohlgemerkt pro Tarifposition, nicht pro Paket: Vier Paar Socken, ein Plüschtier und ein Ladekabel in einer Sendung kosten 9 € Pauschalzoll. Die Einfuhrumsatzsteuer kommt wie bisher obendrauf.

Wichtig für laufende Bestellungen: Die Regel gilt nach dem Eingangsdatum der Ware — auch wer vor dem 1. Juli bestellt hat, zahlt die Pauschale, wenn das Paket erst jetzt ankommt. Die geplante EU-weite Bearbeitungsgebühr(im Gespräch: ca. 2 € pro Paket) kommt dagegen erst später — Höhe und Start werden im Herbst per delegiertem Rechtsakt festgelegt, spätestens zum 1. November 2026.

Was das für Dropshipping-Kalkulationen konkret bedeutet, rechnet unser Guide Dropshipping & Zoll EU 2026 an drei Beispielen durch; die Übersichtsseite EU-Regeln 2026 hält die Timeline aktuell.

Der Fahrplan: Was im Juli noch ansteht

8. Juni 2026
Section-232-Anpassung

Trump lockert per Proklamation die Metallzölle: Agrar- und Industrieequipment sinkt von 25 auf 15 %, für Kapitalgüter mit mind. 85 % US-Stahl/-Aluminium gilt ein neuer 10 %-Satz. Importe aus der EU und zehn weiteren Partnern werden bei 15 % Gesamtbelastung gedeckelt. Gültig ab 8. Juni 2026 bis Ende 2027.

16. Juni 2026
EU-Parlament stimmt zu

Das Plenum billigt die Tarif-Gesetzgebung zum EU-US-Deal, der Rat nimmt die Verordnungen förmlich an. Die Ratifizierung ist damit abgeschlossen — vor Trumps 4.-Juli-Frist.

1. Juli 2026
Doppelter Stichtag

Die Verordnungen (EU) 2026/1455 und 2026/1461 treten in Kraft: 0 % EU-Zoll auf US-Industriegüter, Zollkontingente für US-Agrarprodukte. Gleichzeitig fällt die 150-€-Zollfreigrenze — für E-Commerce-Kleinsendungen gilt jetzt ein Pauschalzoll von 3 € pro Warenposition.

6.–7. Juli 2026
Section-301-Verfahren

Kommentierungsfrist (6. Juli) und öffentliche Anhörung (7. Juli) zu den vorgeschlagenen Zwangsarbeits-Zöllen: 10 % auf die meisten Waren aus 15 Handelspartnern, 12,5 % bei 45 weiteren.

24. Juli 2026
Section-122-Zölle laufen aus

Trumps universeller 10-%-Zoll endet automatisch nach 150 Tagen, sofern der Kongress ihn nicht verlängert. Das US-Außenhandelsgericht hatte ihn am 7. Mai ohnehin für rechtswidrig erklärt (Berufung läuft).

Auf US-Seite: Lockerungen bei Section 232, neue Baustelle Section 301

Auch Washington hat sich seit dem Juni-Update bewegt. Die Proklamation vom 8. Juni passt die Metallzoll-Regime an: Für Agrar- und bestimmtes Industrieequipment sinkt der Satz von 25 auf 15 %, und für Kapitalgüter mit mindestens 85 % US-Stahl- oder Aluminiumanteil gibt es einen neuen 10-%-Satz. Importe aus der EU (sowie UK, Japan, Korea, der Schweiz und weiteren Partnern) werden bei 15 % Gesamtbelastung gedeckelt. Der 50-%-Grundsatz auf Stahl, Aluminium und Kupfer selbst bleibt aber bestehen — und damit auch die EU-Schutzklausel, die Ende 2026 greifen kann.

Parallel öffnet sich eine neue Front: Am 2. Juni schlug der US-Handelsbeauftragte Section-301-Zöllewegen Zwangsarbeits-Praktiken vor — 10 % auf die meisten Waren aus 15 Handelspartnern, 12,5 % bei 45 weiteren. Die Kommentierungsfrist endet am 6. Juli, die Anhörung folgt am 7. Juli. Zusammen mit dem Auslaufen der Section-122-Zölle am 24. Juli deutet alles darauf hin, dass die US-Zollpolitik von Universalzöllen auf gezielte, rechtlich robustere Instrumente umschwenkt.

Was DACH-Importeure jetzt konkret tun sollten

1. US-Sourcing neu rechnen

Für Waren mit echtem US-Ursprung ist der Wertzoll seit heute auf null. Das kann US-Lieferanten gegenüber Fernost schlagartig konkurrenzfähig machen — besonders bei Chemie, Maschinen und verarbeiteten Lebensmitteln. Prüfe pro Warennummer, ob die Präferenz greift und welche Nachweise nötig sind: im Zollrechner einfach USA als Ursprungsland wählen.

2. Kleinsendungs-Kalkulation umstellen

Wer Direktsendungen unter 150 € an Endkunden schickt, muss ab sofort 3 € pro Warenposition einpreisen — bei Multi-SKU-Paketen entsprechend mehr. Der Rechner wendet die neue Regel automatisch an und weist die geplante Bearbeitungsgebühr separat aus. Faustregel: Je niedriger der Warenwert, desto härter trifft die Pauschale die Marge.

3. Den 24. Juli und die Section-301-Liste beobachten

Das Auslaufen der Section-122-Zölle dürfte kurzfristig wenig ändern, die vorgeschlagenen Zwangsarbeits-Zölle gegen 60 Handelspartner dagegen viel — insbesondere für Lieferketten über Drittländer. Wer betroffene Warengruppen importiert, sollte Alerts auf die relevanten TARIC-Codes setzen.

Häufige Fragen

Sind US-Waren jetzt komplett zollfrei in der EU?

Industriegüter mit nachgewiesenem US-Ursprung: ja — die EU hat sämtliche Wertzölle darauf abgeschafft (VO (EU) 2026/1455, gültig 1. Juli 2026 bis 31. Dezember 2029). Bei Agrarprodukten gilt der zollfreie Zugang nur innerhalb von Zollkontingenten, und spezifische Zölle (€/kg etc.) bleiben teils bestehen. Anti-Dumping- und Ausgleichszölle auf einzelne US-Waren sind vom Deal ausgenommen und gelten weiter.

Was brauche ich, um den 0-%-Satz zu bekommen?

Maßgeblich ist der nichtpräferenzielle Ursprung nach dem Unionszollkodex — die Ware muss also tatsächlich US-Ursprung haben (nicht nur aus den USA versandt sein). Zusätzlich ist ein Direktbeförderungsnachweis erforderlich. In TARIC ist die Präferenz mit Nachweis-Bedingungen hinterlegt; der TariffIQ-Rechner zeigt dir die nötigen Zertifikate pro Warennummer an.

Wie funktioniert die 3-€-Pauschale genau — pro Sendung oder pro Artikel?

Weder noch: pro Warenposition (Tarifposition) und Sendung. Enthält ein Paket vier Paar Socken, ein Plüschtier und ein Ladekabel — also drei verschiedene Tarifpositionen — werden 9 € fällig, unabhängig von der Stückzahl je Position. Dazu kommt wie bisher die Einfuhrumsatzsteuer. Die Pauschale gilt auch für Bestellungen, die vor dem 1. Juli aufgegeben wurden, aber danach in der EU eintreffen.

Kommt zusätzlich noch die 2-€-Bearbeitungsgebühr?

Geplant ja, aber noch nicht jetzt: Höhe (im Gespräch ca. 2 € pro Paket) und Starttermin werden erst im Herbst 2026 per delegiertem Rechtsakt festgelegt — spätestens zum 1. November 2026 soll sie kommen. Der TariffIQ-Rechner weist sie deshalb separat als geplante Zusatzkosten aus, rechnet sie aber noch nicht in die verbindlichen Gesamtkosten ein.

Ist die 25-%-Auto-Drohung damit endgültig vom Tisch?

Für den Moment ja. Trumps Bedingung war die EU-Umsetzung bis zum 4. Juli — mit dem Inkrafttreten am 1. Juli hat die EU die Frist eingehalten. Der 15-%-Deckel für EU-Autos, Pharma und die meisten Industriegüter steht damit. Offen bleibt der Dauerbrenner Stahl/Aluminium/Kupfer bei 50 %: Senken die USA hier nicht bis Ende 2026, kann die EU den Deal über die Schutzklausel aussetzen.

Was passiert am 24. Juli mit den Section-122-Zöllen?

Die 150-Tage-Frist des 10-%-Universalzolls läuft ab; nur der Kongress könnte verlängern. Da das US-Außenhandelsgericht die Zölle am 7. Mai ohnehin für rechtswidrig erklärt hat (Berufung läuft), spricht vieles dafür, dass die US-Regierung stattdessen stärker auf Section-232- und Section-301-Zölle setzt — etwa die am 2. Juni vorgeschlagenen Zwangsarbeits-Zölle von 10 bzw. 12,5 % gegen 60 Handelspartner.

US-Ursprung, Kleinsendung oder klassischer Import? Rechne es durch.

Der TariffIQ-Rechner kennt die neuen US-Präferenzsätze und die Kleinsendungsregel seit dem ersten Tag. Berechne Zölle und EUSt, vergleiche Ursprungsländer und richte Alerts ein. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Stand: 1. Juli 2026. Die hier beschriebene Lage ist hochdynamisch — Fristen, Kontingente und Zollsätze können sich kurzfristig ändern. Die genannten Verordnungen (EU) 2026/1455, 2026/1461 und 2026/382 sind maßgeblich in ihrer im Amtsblatt veröffentlichten Fassung. Alle Angaben sind unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an das zuständige Hauptzollamt oder einen Fachberater.